Fördermöglichkeiten

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Erstattung der Kosten für Wirtschaftlichskeitsuntersuchungen im Land Nordrhein-Westfalen

Die Kosten für die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch fremde Dritte können im Rahmen der Förderung städtebaulicher Maßnahmen voll erstattet werden. Siehe hierzu Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung, 22.10.2008.